MEINE ehrliche antwort...louisa,
MAN MÖGE DIESEM MANN DEN HUND WEG NEHMEN.....
hätte ich die adresse...wäre der tierschutz schon unterwegs...
Erster Abschnitt
Grundsatz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zweiter Abschnitt
Tierhaltung
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1.
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2.
darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3.
muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
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